MÜSELBACH /SCHWEIZ; Sie keinesfalls im Bibelunterricht
gelandet. Sondern sie lesen gerade den aktuellen
Nachrichtenbeitrag von Müselbach online. Das Wort Gottes
spricht darin die dringend nötige Wahrheit. Im Alten Testament
(Bibel) sind uns die zehn Gebote Gottes überliefert worden. So
heisst das achte Gebot: „Vergreife dich nicht an fremdem
Eigentum!“ (2 Mose 20) Auf die heutige Zeit übertragen müsste
es heissen: „Du sollst nicht stehlen!“
Wie bereits berichtet wurde Müselbach online Ende Mai 2003
offizielles Opfer eines unrechtmässigen Beitragklaus. Das
Stehlen von Inhalten wie Texten, Bildern, Grafiken und anderen
Medien aus dem World – Wide – Web hat eine keinesfalls
duldbare Dimension angenommen. Bedauernswert! – Es gibt nichts
was nicht geklaut wird. Das Nachsehen haben die echten
Urheber. Rücksichtslose Kopierrowdies finden für alles eine
Verwendung. Sehr dreiste Diebe nutzen die entwendeten Inhalte,
um die eigene Website aufzupeppen. Eigentlich wäre daran
nichts einzuwenden, wenn sie die schriftliche Erlaubnis vom
Urheber hätten und es die wahrheitsgetreue Quellenangabe
bestätigen würde. Folglich kann die genannte Situation sehr
schnell als Rechtsfall enden. Somit hohe Kosten für den
vermeintlichen Dieb nach sich ziehen. Es liegt ein klarer
Verstoss gegen das geltende Urheberrecht vor.
Unser aktuelles Surfmedium namens Internet ist „kein“
rechtsfreier Raum! Diesem ernsthaften Fakt müssen wir uns
wieder einmal klar bewusst werden. Es ist keineswegs der
Herrgott der uns die Leviten liest. Nein, die aktuelle
Gesetzgebung, die dem Urheber einen gewissen Schutz zukommen
lässt, macht sich bemerkbar. „Was ist urheberrechtlich
geschützt?“ – Eigentlich jegliche Schöpfung aus Kunst und
Literatur. Der Ersteller eines Werkes entscheidet selber über
die spätere Nutzung. Das angewandte Urheberrecht hat nicht nur
hier in der Schweiz seine Geltung. Ebenfalls im nahen Ausland
existieren ähnliche Urheberrechtsbestimmungen. Besonders
heikel präsentiert sich die Lage bei multimedialen Inhalten
wie Musik (Audio) und Videos. Sie dürfen ohne das
Einverständnis des Urhebers nie auf der eigenen Homepage
publiziert werden. Zusammenfassend kann man sagen, generell
Hände weg von Fremdinhalten, mit fehlender Freigabe durch den
urheberrechtlichen Schöpfer! Ein bisschen gesunder
Menschenverstand ist vonnöten.
„Du sollst nicht stehlen!“ … hat auch heute noch seine
aufrichtige Berechtung.
Die nachstehenden Links führen sie zu aktuellen Infos zum
Urheberrecht:
... Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum
(Urheberrecht): www.ige.ch
... Schweizer Bundesbehörden /Eidgenossenschaft:
www.admin.ch
... Das deutsche Urheberrechtsgesetz: www.urhg.de
... Deutsche Bundesregierung: www.bundesregierung.de
... Urheberrechtsgesetz in Österreich:
http://normative.zusammenhaenge.at/materialien/urhg.html und
http://normative.zusammenhaenge.at
... Republik Österreich: www.austria.gv.at
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