13.07.2003 - Alex Brändle

Du sollst nicht stehlen!

MÜSELBACH /SCHWEIZ; Sie keinesfalls im Bibelunterricht gelandet. Sondern sie lesen gerade den aktuellen Nachrichtenbeitrag von Müselbach online. Das Wort Gottes spricht darin die dringend nötige Wahrheit. Im Alten Testament (Bibel) sind uns die zehn Gebote Gottes überliefert worden. So heisst das achte Gebot: „Vergreife dich nicht an fremdem Eigentum!“ (2 Mose 20) Auf die heutige Zeit übertragen müsste es heissen: „Du sollst nicht stehlen!“

Wie bereits berichtet wurde Müselbach online Ende Mai 2003 offizielles Opfer eines unrechtmässigen Beitragklaus. Das Stehlen von Inhalten wie Texten, Bildern, Grafiken und anderen Medien aus dem World – Wide – Web hat eine keinesfalls duldbare Dimension angenommen. Bedauernswert! – Es gibt nichts was nicht geklaut wird. Das Nachsehen haben die echten Urheber. Rücksichtslose Kopierrowdies finden für alles eine Verwendung. Sehr dreiste Diebe nutzen die entwendeten Inhalte, um die eigene Website aufzupeppen. Eigentlich wäre daran nichts einzuwenden, wenn sie die schriftliche Erlaubnis vom Urheber hätten und es die wahrheitsgetreue Quellenangabe bestätigen würde. Folglich kann die genannte Situation sehr schnell als Rechtsfall enden. Somit hohe Kosten für den vermeintlichen Dieb nach sich ziehen. Es liegt ein klarer Verstoss gegen das geltende Urheberrecht vor.

Unser aktuelles Surfmedium namens Internet ist „kein“ rechtsfreier Raum! Diesem ernsthaften Fakt müssen wir uns wieder einmal klar bewusst werden. Es ist keineswegs der Herrgott der uns die Leviten liest. Nein, die aktuelle Gesetzgebung, die dem Urheber einen gewissen Schutz zukommen lässt, macht sich bemerkbar. „Was ist urheberrechtlich geschützt?“ – Eigentlich jegliche Schöpfung aus Kunst und Literatur. Der Ersteller eines Werkes entscheidet selber über die spätere Nutzung. Das angewandte Urheberrecht hat nicht nur hier in der Schweiz seine Geltung. Ebenfalls im nahen Ausland existieren ähnliche Urheberrechtsbestimmungen. Besonders heikel präsentiert sich die Lage bei multimedialen Inhalten wie Musik (Audio) und Videos. Sie dürfen ohne das Einverständnis des Urhebers nie auf der eigenen Homepage publiziert werden. Zusammenfassend kann man sagen, generell Hände weg von Fremdinhalten, mit fehlender Freigabe durch den urheberrechtlichen Schöpfer! Ein bisschen gesunder Menschenverstand ist vonnöten.

„Du sollst nicht stehlen!“ … hat auch heute noch seine aufrichtige Berechtung.

Die nachstehenden Links führen sie zu aktuellen Infos zum Urheberrecht:

... Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Urheberrecht): www.ige.ch

... Schweizer Bundesbehörden /Eidgenossenschaft: www.admin.ch

... Das deutsche Urheberrechtsgesetz: www.urhg.de

... Deutsche Bundesregierung: www.bundesregierung.de

... Urheberrechtsgesetz in Österreich: http://normative.zusammenhaenge.at/materialien/urhg.html und http://normative.zusammenhaenge.at

... Republik Österreich: www.austria.gv.at





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